Logopädie in Adliswil und Horgen – unser Angebot
Logopädische Therapien bieten wir in unseren Praxen bei folgenden Störungen an:
- Spracherwerbsstörungen
- Sprach- und Sprechstörungen
- Stimmstörungen sowie Stimmtraining für trans Menschen
- Schluck – und myofunktionelle Störungen (auch bei kieferorthopädischer Indikation)
- Lese- und Rechtschreibstörungen
Neben den Therapien führen wir im Vorschulbereich auch logopädische Erstberatungen durch. Diese erfolgen bei Unsicherheiten bezüglich der sprachlichen Entwicklungen und dauern eine Stunde.
Therapiesprachen
LOGO Adliswil
Deutsch, Englisch, Italienisch
LOGO Horgen
Deutsch, Englisch, Italienisch
Abklärung und Beratung
Kinder und Jugendliche
- Die logopädischen Abklärungen finden an den Fachstellen Sonderpädagogik des Kantons Zürich statt (Kinderspital Zürich, Kantonsspital Winterthur).
- Bei kieferorthopädischer Indikation ist der behandelnde Kieferorthopäde zuständig.
- Die Anmeldung zur Abklärung kann durch den Arzt, andere Fachpersonen oder die Eltern erfolgen.
- Die Logopädische Praxis LOGO bietet Erstberatungen an. In einer Erstberatung (Dauer max. eine Stunde) beraten wir Eltern bezüglich der Sprachentwicklung ihres Kindes. Erscheint uns eine Abklärung als sinnvoll, können wir das Kind in Absprache mit den Eltern bei der zuständigen Fachstelle Sonderpädagogik anmelden.
Erwachsene
Die Erstabklärung erfolgt durch einen Facharzt für Stimme und Schlucken (Phoniater, HNO-Arzt) oder durch einen Kieferorthopäden.
Zuweisung
Kinder und Jugendliche
- Im Vor- und Nachschulbereich erfolgt die Zuweisung zur logopädischen Therapie durch die Fachstellen Sonderpädagogik des Kinderspitals Zürich und des Kantonsspitals Winterthur.
- Im Schulbereich regelt die Zuweisung die zuständige Schulgemeinde.
- Die Therapien im medizinischen Bereich erfordern eine ärztliche Verordnung.
- Für eine Erstberatung dürfen sich Eltern bzw. Erziehungsberechtigte direkt bei uns melden.
Finanzierung
Kinder und Erwachsene
- Im Vor- und Nachschulbereich erfolgt die Finanzierung durch den Kanton Zürich. Für Therapien ist dabei eine gültige Empfehlung der Fachstellen Sonderpädagogik notwendig. Die Kosten einer Erstberatung werden ebenfalls vom Kanton übernommen.
- Die Therapie bei Schulkindern finanziert die zuständige Schulgemeinde.
- Bei Erwachsenen und Kindern mit medizinischer Indikation ist der Kostenträger die Krankenkasse. Hierbei lohnt es sich, die Kostenübernahme bei der Krankenkasse vorgängig abzuklären.